Gültig für alle Dienstleistungen der KMC Elevate Solutions UG
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der KMC Elevate Solutions UG (haftungsbeschränkt), In den Peschen 18, 56761 Masburg (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dies umfasst insbesondere:
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Wird eine Überschreitung der Kosten um mehr als 15% erkennbar, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die vereinbarten Preise bei erheblichen Kostensteigerungen (z.B. Lohn-, Material- oder Energiekosten) mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen.
Termine und Fristen für Leistungen des Auftragnehmers gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Wird die Leistung durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verzögert, so verlängern sich die Fristen angemessen.
Der Auftraggeber hat alle notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers ungehinderten Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten und Einrichtungen haben.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über besondere Gefahren oder Risiken am Einsatzort.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik erbracht werden.
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz Abmahnung ihren vertraglichen Pflichten wiederholt nicht nachkommt.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand: Dezember 2024
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